Rückbau des Radweges - Nordstraße zum Gartenverein „Gartenfreunde“
Zur letzten Sondersitzung beschloss der Gemeinderat einstimmig die Einziehung des oben genannten Weges (Einziehung ist die Allgemeinverfügung, durch die eine gewidmete Straße die Eigenschaft
einer öffentlichen Straße verliert. §8 (1) SächStrG)
Schon bei der Planung der Umverlegung der B176 aus Richtung Groitzsch und dem damit zu errichtenden Kreisverkehr am Ortseingang Neukieritzsch wurde ein alternativer Radweg zum Gartenverein „Gartenfreunde“ mit geplant und dann auch umgesetzt.
Trotz der Errichtung des neuen Weges über den Kreisverkehr versuchte die Gemeinde 2018 den bisher genutzten Radweg zu erhalten und stellte beim Träger der Straßenbaulast (Landesamt für Straße und Verkehr) einem Antrag auf Genehmigung eines Fußgängerüberweges, um die gefährliche Überquerung der B176 an dieser Stelle zu entschärfen.
Dieser Antrag wurde mit folgender Begründung abgelehnt:
FGÜ dürfen nur angelegt werden
Innerhalb geschlossener Ortschaften
Auf Straßenabschnitten mit durchgängig zulässiger Höchstgeschwindigkeit von max. 50 km/h
Nur dort, wo auf beiden Fahrbahnseiten ein Gehweg oder ein weiterführender Fußweg vorhanden ist
Des Weiteren wurde in dem Schreiben nochmals darauf hingewiesen, dass in zumutbarer Entfernung im Bereich des Kreisverkehres eine sichere Straßenquerung möglich ist. Im Schreiben wurde dann die Gemeinde aufgefordert, durch Beseitigung/Sperrung des Weges die Situation zu bereinigen.
Um diese Maßnahme voranzutreiben gab es zur Planung der Straßensanierungsmaßnahme der K7950 (Ortseinfahrt Kieritzsch/Bornsche Gasse) im Genehmigungsverfahren zusätzlich die Auflage wegen des größeren Flächenbedarfs der neuen Straße an anderer Stelle Flächen zu entsiegeln. Hier wurde dann unter anderem der alte Radweg benannt.
Hier geht’s zum Beschlusstext und den zur Verfügung gestellten Unterlagen: klick hier
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