Regionalplan mit neuen Vorranggebieten für Windenergie veröffentlicht
Der regionale Planungsverband hat den Planentwurf für die laufende Fortschreibung des Regionalplanes unter anderem mit dem Teil 1: "Teilfortschreibung Erneuerbare Energien" veröffentlicht.
Die Fortschreibung war notwendig geworden, weil laut Sächsischem Landesplanungsgesetz (§ 4a) bis Ende 2027 mindestens 2 % der Planungsregion als Vorranggebiete für Windenergienutzung auszuweisen sind. Im bisher gültigen Regionalplan wurden lediglich 0,3 % der Fläche als Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie ausgewiesen. Damit erfüllt der Regionalplan nicht mehr die aktuellsten bundes- und landesgesetzlichen Vorgaben und muss zum Ausbau der Erneuerbaren Energien fortgeschrieben werden.
Was bedeutet das jetzt? Dazu benötigt es noch eine zusätzliche Erklärung bevor wir die Änderungen für Neukieritzsch durchleuchten. Das sächsische Landesplanungsgesetz war hier nämlich großzügig und fordert nicht die 2% Fläche für jede Region oder Kommune, sondern als Gesamtausweisung unseres Plangebietes. Das bedeutet, dass die eine Kommune mehr und die andere weniger Fläche bereitstellen muss. Das ist abhängig von verschiedenen Kriterien wie u.a. der Abstand zu Siedlungsflächen (1000m) oder der Schutz von Natur und Landschaft.
Am besten geeignet für Vorranggebiete sind aus den Gründen ehemalige Tagebauflächen, keine Siedlung in unmittelbarer Nähe und Natur ist auch keine mehr da. Das sieht der regionale Planungsverband ebenso und hat entdeckt, dass Neukieritzsch mehr als genug davon hat.
Die Entdeckung ist allerdings nicht neu, der Regionalplan hat bereits ein Vorranggebiet für Windkraft mit der Größe von 275 ha auf den Gemarkungen von Neukieritzsch und Groitzsch ausgewiesen. Dieses Gebiet hat schon die Genehmigungsplanung hinter sich und wird mit 15 Windrädern als Windpark Breunsdorf I bebaut.
Quelle: Regionalplan Westsachsen
Für die Planung des regionalen Planungsverband ist das nun ein überaus glücklicher Umstand. Denn zum einen hat man schon einen im Bau befindlichen Windpark und zum anderen eine riesige ungenutzte Tagebaufläche die auch noch weit genug von einer Wohnbebauung entfernt ist. Es ist also naheliegend, dass man hier das Vorranggebiet vergrößert. Das hat der RPV auch getan und setzt mal knapp 550 ha an das bestehende Vorranggebiet.
Aber mit der Erweiterung des bestehenden Vorranggebietes nicht genug. Zwar nicht groß auf unserer Gemarkung, aber in unmittelbarer Nähe zum Hainer See wurden weitere 120 ha Fläche für Windenergie vorgesehen.
Quelle: Planungsentwurf Regionalplan Westsachsen
Was soll man dazu sagen? Ist man etwas gehässig, könnte man begründen, wer über Jahrzehnte den Tagebau mit Lärm und Schmutz erträgt, für den sind doch die paar Windräder die reinste Erholung.
Aber im Ernst, welche Einflussmöglichkeit hat unsere Gemeinde bei der Ausweisung der Vorranggebiete? Anders als bei einem Solarpark, wo die Gemeinde mit der Erstellung eines Bebauungsplanes aktiv an der Genehmigung beteiligt ist, sieht das Baugesetz bei der Genehmigung von Windparks dies nicht vor. Hier darf man lediglich über eine Stellungnahme gemeindliche Belange anbringen und hoffen das diese Berücksichtigung finden oder man ist Grundstückseigentümer und darf selbst entscheiden, ob Windräder gebaut werden oder nicht.
Grundstückseigentümer sind wir hier allerdings nicht.
Ist der Mindestabstand eingehalten und gibt es sonst keine schützenswerten Bereiche in und um das Vorranggebiet, werden die Argumente schon dünn. Ein Punkt wäre der Abschlussbetriebsplan und die Verpflichtung der Mibrag die Tagebauflächen nach Beendigung des Abbaus zu rekultivieren.
Ein durchaus berechtigtes Argument wäre noch, dass wir bereits eine sehr große Fläche (Energiepark Witznitz) für erneuerbare Energien bereitstellen und eine Zweite (Energiepark Kleinzössen) in Planung haben. Aber, und jetzt kommt's, eine Verrechnung mit Solarflächen ist für das 2% Ziel nicht vorgesehen. Es müssen 2% Windenergievorrangflächen ausgewiesen werden. Wieviele Solarparks zusätzlich im Umkreis errichtet werden spielt absolut keine Rolle.
Die Gemeinde Neukieritzsch hat nun die Möglichkeit im Zeitraum 12.05.2025 bis zum 11.07.2025 eine Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans "Teilfortschreibung Erneuerbare Energien", zu seiner Begründung und zum Umweltbericht abzugeben. Das werden wir auch tun!
Wer sich zur Windenergieplanung weitere Informationen holen möchte, kann hier weiter lesen:
https://www.rpv-westsachsen.de/laufende-fortschreibungen/
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