Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

DB InfraGO – Informationsveranstaltung Lärmsanierung an Neukieritzscher Schienenwegen

Die DB InfraGO stellte am 07.05.2025 die Pläne des Bundes vor, in Neukieritzsch Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen vorzunehmen.

 

Da stellt sich doch als erstes die Frage, warum hat man nicht genau das schon mit dem Umbau des Bahnhofes gemacht. Die Erklärung gab die DB InfraGO gleich zu Beginn der Veranstaltung. Und zwar liegt das an der gesetzlichen Grundlage. Diese entscheidet zwischen Lärmvorsorge und Lärmsanierung

 

Die Lärmvorsorge wird rechtsverbindlich im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt und greift z.B. bei Neubau eines Schienenweges oder bei wesentlichen Änderungen, wie bei unserem Bahnhofsumbau.

 

Die Lärmsanierung ist ein freiwilliges Programm des Bundes ohne rechtliche Verpflichtung. Diese Maßnahme wird an Bestandsstrecken angewendet, wo kein baulicher Eingriff stattfinden soll oder stattgefunden hat, aber trotzdem eine Lärmbelastung vorhanden ist.

 

Für die Auswahl, welcher Streckenabschnitt für eine Lärmsanierung in Frage kommt, ist erstmal entscheidend wo es in der Nacht zu einem Lärmpegel von über 54 dB (A) kommt. Danach wird über ein Berechnungsverfahren (Gewichtung nach Betroffenheit und Lärmintensität) eine Priorisierungskennzahl ermittelt und damit eine Priorisierungsliste erstellt.

 

Diese Hürde haben wir (Neukieritzsch) übersprungen, so dass im nächsten Schritt über ein schalltechnisches Gutachten betroffene Gebiete und geeignete Maßnahmen ermittelt werden. Um bei der Ermittlung des Lärmpegels ausschließlich die Belastung durch die Bahn zu ermitteln, wird der Immissionspegel berechnet und nicht gemessen.

 

Als effektivste Lärmminderungsmaßnahme wird zuerst die Schallschutzwand herangezogen. Sollte trotz Errichtung einer solchen Wand bei Gebäuden immer noch ein zu hoher Lärmpegel berechnet werden, werden die betroffenen Eigentümer angeschrieben. Sie können dann einen Antrag auf Förderung zum Einbau von Schallschutzfenstern, schallgedämmte Wandlüfter oder eine verbesserte Schalldämmung von Rollläden, Wänden und Dächer stellen.

 

Was heißt das jetzt für Neukieritzsch? Für Neukieritzsch wurden drei Bereiche ermittelt, die mit einer Schallschutzwand vor zu hoher Lärmbelastung durch die Bahn geschützt werden sollen. Eine grobe Vorplanung ist in der dargestellten Skizze zu sehen. Die Bahn weißt hier ausdrücklich darauf hin, dass es sich um eine Vorplanung handelt und noch kleinere Änderungen möglich sind.

 Übersicht Lärmschutzmaßnahme

Als Zeitschiene hat die DB InfraGO folgendes in Aussicht gestellt:

Beginn Vorarbeiten:  vsl Ende 2026

Beginn Baumaßna. : vsl Anfang 2027

Bauabschluss:         vsl Anfang 2028

 

Die Baukosten belaufen sich voraussichtlich auf 4-5 Millionen Euro und werden zu 100% vom Bund getragen.

 

Weitere Informationen kann man über die Website der Deutschen Bahn erhalten:

www.laermsanierung.deutschebahn.com

www.bauprojekte.deutschebahn.com

Weitere Informationen

Veröffentlichung

So, 18. Mai 2025

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen

Kontakt

Herr Jürgen Schwarz
Dorfplatz 62
04575 Neukieritzsch

 

Tel.: 034342 / 50532
Mail: