Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Gemeinderat positioniert sich klar für den NETTO-Markt

Am Dienstagabend war es nun endlich soweit. Nach etlichen Vorberatungen mit Vorträgen und Gutachten des Vorhabenträgers für den Netto-Markt und den EDEKA-Marktbetreibern bat der Bürgermeister mit einem Grundsatzbeschluss den Gemeinderat zur Abstimmung.

 

Die Befürworter sahen eine Bereicherung für den Ortskern und eine Erweiterung des Angebotes in der Lebensmittelversorgung. Auch wurde positiv gesehen, dass der bestehende EDEKA-Markt Konkurrenz bekommt. Getreu nach dem Motto „Konkurrenz belebt das Geschäft“.

 

Die, von EDEKA für diesen Markt aufgeführten, ausbaufähigen Umsatzzahlen und die Aussage „Der prognostizierte Umsatzrückgang durch einen zweiten Lebensmittelmarkt in unmittelbarer Nähe würde zwangsläufig das Ende des Marktes im Ortskern bedeuten“ bewerteten die Befürworter so, dass mit dieser Aussage eine Schließung auch ohne einen zweiten Markt möglich wäre. Deshalb sollte ein zweiter Markt die Lebensmittelnahversorgung absichern im Falle das EDEKA schließt.

 

Die Gemeinderäte, die gegen das Vorhaben waren, argumentierten wiefolgt: Es ist eine Abwägung von Risiko und Chance. Erweitert ein weiterer Lebensmittelnahversorger das Angebot? Ja, das tut es mit Sicherheit. Kann man abschätzen, ob die Kaufkraft tatsächlich für zwei Märkte reicht? Nein, das kann man nicht. Besteht das Risiko, dass Edeka wie angekündigt sich durch den Umsatzrückgang aus dem Ortskern zurückzieht? Ja. 

 

Sollte das passieren, haben wir im Ortskern ein weiteres leerstehendes Gebäude, auf das die Gemeinde keinen Zugriff hat (ähnlich dem Penny-Markt). Das Angebot der Lebensmittelnahversorgung verringert sich, weil NETTO als Discounter mit etwa 5.000 verschiedenen Artikeln nur etwa ein Drittel Auswahl bietet wie EDEKA als Vollsortimenter mit etwa 15.000 verschiedenen Artikeln. Zu guter Letzt werden die Wege zum Einkaufen, gerade mit Blick auf unsere älteren Mitbürger, deutlich länger und damit vielleicht gar nicht mehr zu bewältigen.

 

Das zu den Standpunkten in der Diskussion. Als alle Für und Gegenargumente ausgetauscht wurden, bat der Bürgermeister zur Abstimmung. Mit 9 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und einer Enthaltung voteten die Gemeinderäte deutlich für das Projekt.

 

Der Grundsatzbeschluss ist noch keine Zusage an den Vorhabenträger. Der Gemeinderat beauftragt damit vielmehr intern den Bürgermeister und die Verwaltung damit das Vorhaben voranzutreiben und die nächsten Schritte einzuleiten.

 

Wie geht es weiter? Um das Vorhaben zu realisieren wird es notwendig einen Bebauungsplan für das gewählte Gebiet aufzustellen, um Baurecht zu schaffen. Die Planungshoheit liegt hier ganz alleine bei der Gemeinde. Um alle Rechte und Pflichten (z.B. wer finanziert das Ganze) zwischen Vorhabenträger und Gemeinde zu vereinbaren, wird ein städtebaulicher Vertrag verhandelt und abgeschlossen.

 

Ist man sich einig, wird mit dem Aufstellungsbeschluss die Erstellung des notwendigen Bebauungsplanes gestartet. Danach wird unter Beteiligung der verschiedensten Behörden und Träger öffentlicher Belange nach und nach das Baurecht geschaffen.

 

Erst nach der Veröffentlichung des B-Plans kann der Vorhabenträger dann mit dem eigentlichen Bau beginnen. 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 30. Januar 2025

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen

Kontakt

Herr Jürgen Schwarz
Dorfplatz 62
04575 Neukieritzsch

 

Tel.: 034342 / 50532
Mail: